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Referenzprozessmodell?Ein Referenzmodell bezeichnet ein spezielles Modell, dessen Zweck es ist, für den Entwurf anderer Modelle nützlich zu sein und daher hierfür herangezogen zu werden. Das Merkmal der Nützlichkeit ist für ein Referenzmodell immer dann gegeben, wenn sich Aufwand für den referenzmodellbasierten Entwurf anderer Modelle im Vergleich zum Entwurf ohne Referenzmodell verringert. Das eGov-Referenzprozessmodell dient dem Entwurf von Verwaltungsprozessen, die - im Sinne des eGovernment - intensiv durch Informations- und Kommunikationstechnik unterstützt werden. |
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Phasenmodelle als AusgangspunktDen Ausgangspunkt für die Entwicklung des eGov-Referenzprozesmodells bilden bekannte Phasenmodelle des eGovernment. Damit wird für das Referenzprozessmodell ein anderer Ausgangspunkt gewählt, als bei den dokumentenzentrierten Prozessbeschreibungen des Koop ADV und des DOMEA-Konzeptes. >Lesen Sie mehr über die Phasenmodelle und >hier über den Übergang von Phasen zu Prozessen. |
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Beispiel: Subprozess "Bewusstwerdung" aus dem AnliegenprozessBeispielhaft wird hier der Subprozess „Bewusstwerdung“ des Referenzprozessmodells vorgestellt, um einen Eindruck vom Detaillierungsgrad des Modells zu vermitteln. Die Beschreibung der weiteren Subprozesse des Modells finden Sie in der PAS-Publikation Nr. 1030 des DIN/Beuth Verlages. Der Subprozess entspricht der Bewusstwerdungsphase der klassischen Phasenmodelle. Die dort beschriebenen Aspekte wurden in Aktivitäten und Ereignisse der Geschäftsprozessmodellierung übertragen. |
Weiterentwicklung und ForumFür das Jahr 2006 ist eine neue Version des Referenzprozessmodells geplant, die insbesondere der zukünfitgen eGovernment-Entwicklung Rechnung tragen muss. An dieser Weiterentwicklung können Sie mitwirken. |
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