Organisation und Prüfungsleistungen
Einleitung
Die Lehrveranstaltung setzt sich aus Vorlesung bzw. seminaristischem Unterricht (SU) und einer Übung (Ü) zusammen. Es handelt sich hierbei zwei getrennte Lehrveranstaltungen, die jeweils für sich erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Deshalb gibt es in der Vorlesung und in der Übung Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss erbracht werden müssen.
Hintergrund
Inhaltlich gibt es zwischen dem Seminar und der Übung einen engen Zusammenhang. Im Seminar werden die Lehrinhalte eingeführt und an Beispielen demonstriert. Integrierte Übungen dienen der praktischen Anwendung. Das nachfolgende Selbststudium soll die Inhalte festigen. Deshalb greift die Übung stets die Themen der Vorlesung auf. Im Rahmen der Übung sind Prüfungsleistungen zu erbringen.
Vorlesung/seminaristischer Unterricht
- Ziel: Vermittlung des Stoffs der Lehreinheiten und Überleitung zur Übung und zum Selbststudium.
- Voraussetzung: keine formalen Voraussetzungen
- Prüfungsleistung: Klausur am Ende des Semesters (Termine siehe hier.)
- Bewertung: Klausurnote ist die Gesamtnote
- Abschluss: Veranstaltung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Klausur bestanden ist
- Umfang: wöchentlich 2 SWS
- Hinweis: Das Bestehen der Übung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.
Übungen
- Ziel: Praktische Anwendung und Festigung des Stoffs der Lehreinheit
- Voraussetzung: keine formalen Voraussetzungen
- Prüfungsleistung:
- Teilnahme und aktive Beteiligung an mind. 50% der Veranstaltungen
- Bewertung: die Veranstaltung wird mit Erfolg (m.E.) oder ohne Erfolg (o.E.) abgeschlossen
- Abschluss: Veranstaltung ist mit Erfolg
abgeschlossen, wenn
- Teilnahme und aktive Beteiligung an mind. 50% der Veranstaltungen erfolgte
- Umfang: wöchentlich 2 SWS
- Hinweise:
- Es gibt keine alternative Form der Leistungserbringung