Icon eines StudentenOrganisation und Prüfungsleistungen

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Einleitung

Wirtschaftsinformatik 1 setzt sich aus Vorlesung bzw. seminaristischem Unterricht (SU) und einer Übung (Ü) zusammen. Es handelt sich hierbei zwei getrennte Lehrveranstaltungen, die jeweils für sich erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Deshalb gibt es in der Vorlesung und in der Übung Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss erbracht werden müssen.

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Hintergrund

Inhaltlich gibt es zwischen der Vorlesung und der Übung einen Zusammenhang. In der Vorlesung werden die Lehrinhalte behandelt, die in einer anschließenden Übung praktisch angewandt und im nachfolgenden Selbststudium gefestigt werden. Deshalb greift die Übung stets die Themen der Vorlesung auf. Im Rahmen der Übung sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Sie dienen einerseits als notwendige Leistungsnachweise im Sinne der Prüfungsordnung. Andererseits sollen sie zur kontinuierlichen Bearbeitung des Stoffs der Lehreinheiten anregen und regelmäßige Rückmeldung zum individuellen Lernstand geben. Die Prüfungsleistungen der Übung behandeln dabei stets den Stoff der Vorlesung. Dadurch bereiten sie auch gezielt auf die Klausur vor, mit der die Vorlesung als Prüfungsleitung abschließt. Das Bestehen der Übung ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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Vorlesung/seminaristischer Unterricht

  • Ziel: Vermittlung des Stoffs der Lehreinheiten und Überleitung zur Übung und zum Selbststudium.
  • Voraussetzung: keine formalen Voraussetzungen
  • Prüfungsleistung: Klausur am Ende des Semesters (Termine siehe hier.)
  • Bewertung: Klausurnote ist die Gesamtnote
  • Abschluss: Veranstaltung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Klausur bestanden ist
  • Umfang: wöchentlich 2 SWS
  • Anwesenheitspflicht: nein
  • Hinweis: Das Bestehen der Übung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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Übungen

Die im Rahmen der Übung zu erbringende Prüfungsleistung muss vorlesungsbegleitend erbracht werden. Sie soll zur kontinuierlichen Bearbeitung des Stoffs der Lehreinheiten anregen und regelmäßige Rückmeldung zum individuellen Lernstand geben. Es gibt keine alternative Form der Leistungserbringung.

  • Ziel: Praktische Anwendung und Festigung des Stoffs der Lehreinheit
  • Voraussetzung: keine formalen Voraussetzungen
  • Prüfungsleistung: Anwesenheitspflicht (im WS18/19) und Tests, die während der Übungszeit am Tag des Seminars geschrieben werden (Themen und Termine siehe hier.) Die Teilnahme an allen Übungen (im WS18/19) und allen Tests ist Pflicht.
  • Bewertung: die Veranstaltung wird mit Erfolg (m.E.) oder ohne Erfolg (o.E.) abgeschlossen
  • Abschluss: Veranstaltung ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn an allen Übngen und an allen Test teilgenommen wurde und die Summe der erreichten Punkte aus allen Tests mindestens 50% der insgesamt erreichbaren Punkte ergibt und im letzten Test mindestens 10 Punkte erzielt wurden.

    Beispiel: Angenommen in Test 1 konnten 40 Punkte, in Test 2 konnten 35 Punkte und in Test 3 konnten 45 Punkte erzielt werden. In Summe konnten in allen drei Tests 120 Punkte erreicht werden. Wenn 60 oder mehr Punkte durch einen Studierenden erreicht werden und davon im letzten Test mindestens 10 Punkte, wird die Übung mit Erfolg abgeschlossen.

    Studierender A hat im 1. Test 15 Punkte, im 2. Test 30 Punkte und im 3. Test 20 Punkte erzielt. Er hat in Summe 65 Punkte erzielt, davon mindstens 10 Punkte im letzten Test und deshalb die Veranstaltung mit Erfolg abgeschlossen.

    Studierender B hat im 1. Test 30 Punkte, im 2. Test 10 Punkte und im 3. Test 15 Punkte erzielt. Er hat in Summe 55 Punkte erzielt und deshalb die Veranstaltung ohne Erfolg abgeschlossen.

    Studierender C hat im 1. Test 30 Punkte, im 2. Test 30 Punkte und im 3. Test 5 Punkte erzielt. Er hat in Summe 65 Punkte erzielt, aber weniger als 10 Punkte im letzten Test und deshalb die Veranstaltung ohne Erfolg abgeschlossen.

    Hinweis: Das sind nur Beispiele, die tatsächliche Punktzahl kann in Ihrem Semester von den beispielhaften Punktezahlen abweichen.

  • Umfang: Wöchentlich in zwei Übungsgruppen (22 Teilnehmern) je 2 SWS
  • Anwesenheitspflicht: Im WS18/19 besteht Anwesenheitspflicht in der Übung. Eine Teilnahmeliste wird geführt. Bei Fehlen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Hinweise:
    • Es gibt keine alternative Form der Leistungserbringung. Insbesondere gibt es für die Übung keinen zweiten Prüfungszeitraum, da die Übung vorlesungsbegleitend zu absolvieren ist.
    • Wenn Studierende den Tests fernbleiben (z.B. durch wiederholtes Vorlegen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) ist davon auszugehen, dass ihnen der Nachweis der erbrachten Übungsleistung nicht möglich ist. Dann ist die weitere Teilnahme an der Übung nicht sinnvoll und deshalb auch nicht möglich.

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Tutorium

Nutzen Sie den umfangreichen Videokurs, den Sie in Ihrer individuellen Geschwindigkeit absolvieren und beliebig oft wiederholen können.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Ursache von Verständnisproblemen einzelner Studierender darin liegt, dass Sie das erworbene Wissen nicht selbst praktisch anwenden. Programmieren kann man aber nicht lernen, indem man es sich nur vorlesen oder erzählen lässt. Es ist zwingend, dass Sie sich MS Access herunterladen, installieren und auf ihrem eigenen Rechner selbständig programmieren. Dabei ist ein wöchentliches Tutorium nur bedingt hilfreich. Der Videokurs unterstützt hingegen mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben sowie Lösungsvorschlägen und regt unmittelbar dazu an, selbst zu programmieren.

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