Icon eines StudentenOrganisation und Prüfungsleistungen

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Einleitung

Wirtschaftsinformatik II setzt sich aus Vorlesung bzw. seminaristischem Unterricht (SU) und einer Übung (Ü) zusammen. Es handelt sich hierbei zwei getrennte Lehrveranstaltungen, die jeweils für sich erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Deshalb gibt es in der Vorlesung und in der Übung Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss erbracht werden müssen.

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Hintergrund

Inhaltlich gibt es zwischen der Vorlesung und der Übung einen Zusammenhang. In der Vorlesung werden die Lehrinhalte behandelt, die in einer anschließenden Übung praktisch angewandt und im nachfolgenden Selbststudium gefestigt werden. Deshalb greift die Übung stets die Themen der Vorlesung auf. Im Rahmen der Übung sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Sie dienen einerseits als notwendige Leistungsnachweise im Sinne der Prüfungsordnung. Andererseits sollen sie zur kontinuierlichen Bearbeitung des Stoffs der Lehreinheiten anregen und regelmäßige Rückmeldung zum individuellen Lernstand geben. Die Prüfungsleistungen der Übung behandeln dabei stets den Stoff der Vorlesung. Dadurch bereiten sie auch gezielt auf die Klausur vor, mit der die Vorlesung als Prüfungsleitung abschließt. Das Bestehen der Übung ist aber keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

In der Übung wird gezielt die Gruppenarbeit gefördert, indem Aufgabenblätter in Arbeitsgruppen bearbeitet werden sollten. (Bitte beachten Sie den Termin für die Anmeldung der Arbeitsgruppen oben.) In der Vergangenheit ist es regelmäßig vorgekommen, dass nicht alle Gruppenmitglieder an der Erarbeitung der Lösung beteiligt waren. Das birgt das Risiko, dass einzelne Gruppenmitglieder vom Lernfortschritt abgehängt werden. In einigen Fällen haben Gruppen die Aufgabenlösung von anderen Gruppen (auch aus höheren Semestern) kopiert oder Studierende höherer Semester für die Programmieraufgaben bezahlt. Das war schade. Aus diesem Grund ist die Bearbeitung der Aufgabenblätter im WS13/14 freiwillig. Warum sollten Sie sie trotzdem bearbeiten? Die Aufgabenblätter bereiten immer unmittelbar auf die Tests vor, die als individuelle Prüfungsleistung in der Übung zu schreiben sind. Es lohnt sich deshalb, die Aufgabenblätter in der Gruppe zu bearbeiten. Eine zusätzliche Vorbereitung der Tests ist dann in der Regel nicht erforderlich, da der Test die Inhalte des Aufgabenblattes aufgreift. (Wenn eine zusätzliche Vorbereitung gewünscht ist, kann sie anhand der bereitgestellten Beispieltests erfolgen.) Die Aufgabenblätter helfen Ihnen außerdem, das Selbststudium sinnvoll auszugetalten. Die Schwierigkeit im Selbststudium liegt im Übergang vom Sehen, Hören und Verstehen zum selber machen. Dazu sollen die Aufgabenblätter anregen und einen Rahmen vorgeben.

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Vorlesung/seminaristischer Unterricht

  • Ziel: Vermittlung des Stoffs der Lehreinheiten und Überleitung zur Übung und zum Selbststudium.
  • Voraussetzung:
    • Es gibt keine formale Voraussetzung für die Teilnahme an der Vorlesung/dem seminaristischen Unterricht. Insbesondere ist es nicht erforderlich, die Veranstaltung Wirtschaftsinformatik 1 bereits erfolgreich abgeschlossen zu haben.
    • Inhaltlich wird aber auf Wirtschaftsinformatik 1 aufgebaut, so dass die entsprechenden Kenntnisse vorausgesetzt werden. Es ist kein Nachweis dieser Kenntnisse zu erbringen.
  • Prüfungsleistung: Klausur am Ende des Semesters (Termine siehe hier.)
  • Bewertung: Klausurnote mit 100% Gewicht an der Gesamtnote
  • Abschluss: Veranstaltung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Klausur bestanden ist
  • Umfang: wöchentlich 2 SWS
  • Hinweis: Das Bestehen der Übung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur.

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Übungen

  • Ziel: Praktische Anwendung und Festigung des Stoffs der Lehreinheit
  • Voraussetzung: Formale Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung ist das Bestehen eines Eingangstests nach § 6 (9) RSPO 2012. Dies ist erforderlich, weil die praktische Übung inhaltlich auf Wirtschaftsinformatik 1 aufbaut und die entsprechenden Kenntnisse deshalb vorhanden sein müssen. Es macht auch wirklich keinen Sinn, ohne Grundkenntnisse die Programmieraufgaben innerhalb der Übung absolvieren zu wollen. (Termin für den Test siehe hier.)
  • Prüfungsleistung:Tests, die während der Übungszeit am Tag des Seminars geschrieben werden (Themen und Termine siehe hier.)
    Hinweis: Die im Rahmen der Übung zu erbringende Prüfungsleistung muss vorlesungsbegleitend erbracht werden. Sie soll zur kontinuierlichen Bearbeitung des Stoffs der Lehreinheiten anregen und regelmäßige Rückmeldung zum individuellen Lernstand geben.
  • Bewertung: die Veranstaltung wird mit Erfolg (m.E.) oder ohne Erfolg (o.E.) abgeschlossen
  • Abschluss: Veranstaltung ist mit Erfolg abgeschlossen, wenn die Summe der erreichten Punkte aller Tests mindestens 50% der insgesamt erreichbaren Punkte ergibt . (Der Eingangstest wird dabei nicht berücksichtigt.)
  • Umfang: Wöchentlich in zwei Übungsgruppen (20 Teilnehmern) je 2 SWS
  • Hinweise:
    • Es gibt keine alternative Form der Leistungserbringung. Insbesondere gibt es für die Übung keinen zweiten Prüfungszeitraum, da die Übung vorlesungsbegleitend zu absolvieren ist.
    • Wird ein Test nicht geschrieben und wird auch der dazu angebotene Nachschreibetermin versäumt, erfolgt die Bewertung des Tests mit 0 Punkten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die vorlesungsbegleitende Erbringung der Übungsleistung nicht nachgewiesen werden kann. An der weiteren Übung darf teilgenommen werden, so dass ein Ausgleich der fehlenden Punkte durch nachfolgende Tests prinzipiell möglich ist.
    • Wenn Studierende systematisch den Tests fernbleiben (z.B. durch wiederholtes Vorlegen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die sich genau auf die angekündigten Termine der Tests beziehen) und deshalb davon auszugehen ist, dass ihnen der Nachweis der erbrachten Übungsleistung nicht möglich ist, ist die weitere Teilnahme nicht sinnvoll. Diese Studierenden müssen dann entweder einen Prüfungsrücktritt durchführen oder sie müssen einen Rücktritt aus besonderem Grund beantragen. Über den Rücktritt entscheidet der Prüfungsausschuss. Beim Rücktritt aus besonderem Grund reicht dem Prüfungsausschuss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Allgemeinen nicht aus. Es muss ein aussagekräftiges Attest vorgelegt werden.

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Tutorium

Es gibt kein Tutorium.

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