Motivation


eGovernment

eGovernment wird in vielen Fällen auf die Erreichbarkeit der Verwaltung über das World Wide Web des Internet reduziert. Diese Frage der Schnittstellengestaltung (Stichwort: Portal, Formularserver) zwischen Bürger und Verwaltung ist jedoch nur ein Aspekt des eGovernment. eGovernment bietet weiterführende Möglichkeiten zur Gestaltung der Verwaltungsprozesse und Leistungsorganisation.[1]

Unter eGovernment hier die Durchführung von Prozessen der Leistungserstellung in der öffentlichen Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik verstanden.[2] Wobei angenommen wird, dass aufgrund der technischen Entwicklung „diese Prozesse künftig sogar vollständig elektronisch durchgeführt werden können.“[3] Ein wesentliches Element des eGovernment stellen die zugrunde liegenden Verwaltungsprozesse dar. So ist eGovernment auch Synonym „für einen neuen Anlauf, verwaltungsinterne und -externe Prozesse durch Technikunterstützung effektiver und nutzungsfreundlicher zu gestalten".[4]

Zwei Elemente des eGovernment

Betrachtet man diese und andere gängige Definitionen des Begriffs E-Government, so wird deutlich, dass er auf sehr hoher Abstraktionsebene aus zwei wesentlichen Elementen besteht. Eines der beiden Elemente, das sich im Buchstaben „E“ niederschlägt, bildet die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Das andere Element des E-Government bilden die von der IuK zu unterstützenden Prozesse in Politik, Staat und öffentlicher Verwaltung.

Obwohl die Entwicklung von E-Government-Anwendungs­systemen aus unterschiedlichen Richtungen vorangetrieben wird, ist bisher die Integration der beiden Kern-Elemente des E-Government nicht im wünschenswerten Umfang beachtet worden.[5] Auch die in der Praxis bereits entwickelten und eingeführten eGovernment-Anwendungen sind nicht „als optimale Lösung zu empfehlen“.[6]

Integration von Prozessen und IuK

Für die Umsetzung von eGovernment ist es unabdingbar, dass die sich aus den Verwaltungs­prozessen ergebenden Arbeitsaufgaben zusammen mit der sie unterstützenden Informationstechnik betrachtet werden. Nur so gelingt die Integration von Prozessen und IuK, die eine effiziente Prozessabwicklung und damit letztlich neue Organisationsmodelle ermöglicht. Dabei sind insbesondere die so genannten Altsysteme oder Fachanwendungen relevant, die von bisherigen Ansätzen häufig vernachlässigt werden.

>Warum dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

Nutzung der Referenzmodelle für eGovernment

Die Aufgabe eines jeden Referenzmodells ist die Unterstützung bei der Übertragung des Modells auf eine konkrete Aufgabenstellung. Die eLoGo-Referenzmodelle sollen auf Aufgabenstellungen in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden (z.B. auf das Kfz-Wesen oder das Sozial-Wesen).

Abbildung 26 – Nutzung der eLoGo-Referenzmodell am Beispiel des Prozessmodells

Die Referenzmodelle für eGovernment können auf konkrete Anwendungsbereich übertragen werden. Dadurch kann die Entwicklung von eGovernment-Anwendungssystem erleichtert werden.

>Erfahren Sie hier mehr über Nutzung und Praxiseinsatz.


[1] Vgl. [Schuppan, 2003], S. 13.

[2] Vgl. [GI&ITG, 2000], S. 3.

[3] [Reinermann&Lucke, 2002].

[4] Kubicek und Wind verwenden den Begriff des „Schlagwortes“ zur Charakterisierung im Rahmen ihrer Definition (vgl. [Kubicek&Wind, 2002]). Allerdings ist eGovernment - auch vor dem Hintergrund der bereits an vielen Stellen erzielten Erfolge - ganz deutlich mehr als nur ein Schlagwort, weshalb hier stattdessen der Begriff „Synonym“ verwendet wird.

[5]

Einen Ansatz, der sich an dem ODP-Modell orientiert und gleichzeitig mit den eLoGo-Projektergebnissen fertig gestellte wurde, wird in der Version 2.0 der „Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen“ (SAGA) der KBSt im BMI vorgestellt.

[6] In [Lenk&Wimmer, 2002] wird ein Überblick über derartige Projekte in Europa gegeben. (Vgl. insbesondere S. 69).